Negativer SCHUFA-Eintrag wegen Online-Glücksspiel?

Negativer SCHUFA-Eintrag wegen Online-Glücksspiel?

Viele Spieler fragen sich früher oder später, ob das Spielen in einem
Online-Casino oder in einer Online-Glücksspielbibliothek negative Auswirkungen
auf ihre persönliche Kreditwürdigkeit haben könnte. Einige Anbieter von
Online-Glücksspielen geben sogar an, dass einer SCHUFA-Anfrage entsprochen
werden kann. Aber müssen Gelegenheitsspieler einen negativen SCHUFA-Eintrag
fürchten? Als private Wirtschaftsauskunftei verfügt die SCHUFA nach eigenen
Angaben über die Daten von mehr als 68 Millionen Personen in Deutschland. Wenn
Sie hierzulande einen Kredit aufnehmen oder eine Wohnung mieten wollen,
brauchen Sie eine möglichst perfekte SCHUFA-Auskunft. Wenn die Auskunftei
einen negativen Eintrag über die betreffende Person hat, werden diese Projekte
in der Regel schwierig. Aus diesem Grund ist auch jeder Erwachsene an einem
möglichst hohen Kredit interessiert. Doch können Online-Glücksspiele zu einem
negativen SCHUFA-Eintrag führen?

Angst vor einem negativen SCHUFA-Eintrag durch Online-Glücksspiel

Die Angst vor einem negativen SCHUFA-Eintrag
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aufgrund der bloßen Teilnahme am Online-Glücksspiel ist unserer Ansicht nach
unbegründet. Es ist aber tatsächlich der Fall, dass einige Glücksspielanbieter
in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) explizit darauf hinweisen,
dass eine Abfrage bei der bekannten Wirtschaftsauskunftei durchgeführt werden
kann. In diesem Fall kommt es dem Casino-Betreiber aber in der Regel nicht auf
eine möglichst gute Kreditwürdigkeit des Spielers an, sondern es handelt sich
vielmehr um ein Identifikationsverfahren. Der Glücksspielanbieter möchte
sicherstellen, dass die persönlichen Daten korrekt und vollständig sind. Aus
diesem Grund wird eine “Anfrage” gestellt, um herauszufinden, ob sich
tatsächlich eine (erwachsene) Person unter dieser Information befindet. Diese
einfache Anfrage sollte keinen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit des einzelnen
Spielers haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Spieler seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt und z.B. regelmäßig sein Kreditkartenkonto
aufladen kann.

SCHUFA unterstützt die Umsetzung des GlüStV

Vielen Spielern ist nicht bekannt, dass zertifizierte
Online-Glücksspielanbieter in Schleswig-Holstein seit Jahren SCHUFA-Produkte
einsetzen, auch zum Schutz von Minderjährigen. Mit dem Dienst
“Identitätsprüfung” kann beispielsweise innerhalb von Sekunden überprüft
werden, ob eine Person mit den von einem Spieler angegebenen Daten tatsächlich
in der Datenbank existiert. Darüber hinaus prüft die SCHUFA, ob die Person
volljährig ist und ob sie auf der Schwarzen Liste steht.

Schlussfolgerung

Die Angst vor einem negativen Eintrag in die SCHUFA durch die Teilnahme an
Online-Glücksspielen ist grundsätzlich unbegründet. Dennoch sollten die
Spieler natürlich immer ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, um einen
negativen Eintrag in einer wichtigen Auskunftei zu vermeiden. Dazu sollte
unter anderem das Kreditkartenkonto pünktlich ausgeglichen werden, und
ansonsten sollte der Spieler keine Schulden für die Teilnahme an
Online-Glücksspielen aufnehmen, um möglichst viel Guthaben zu erhalten. Es ist
wichtig zu wissen, dass eine einfache Anfrage des Glücksspielanbieters
tatsächlich gespeichert wird. Dies bedeutet, dass Gläubiger wissen können,
dass eine Person in der Vergangenheit an Online-Glücksspielen teilgenommen
hat. Diese Informationen haben jedoch keine negativen Auswirkungen auf die
Kreditwürdigkeit. Außerdem haben bisher nur sehr wenige
Online-Glücksspielanbieter eine solche Untersuchung durchgeführt.

Published by stoychev, on December 30th, 2022 at 11:07 pm. Filled under: UncategorizedNo Comments